Immobilie
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Donnerstag, den 21. November 2024

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Immobilie

Der Begriff Immobilie leitet sich aus dem Lateinischen Wort immobilis ab, was man mit „nicht beweglich“ übersetzen kann. In der Fachsprache wiederum wird als Immobilie ein unbewegliches Sachgut bezeichnet. Hierbei kann es sich um ein Grundstück oder Gebäude handeln. Wird der Begriff auf ein Grundstück bezogen, spricht man auch von einer Liegenschaft. Immobilien werden häufig auch anhand ihrer Nutzung in Unterbegriffe gegliedert. Beispielsweise spricht man von einer Gewerbeimmobilie, wenn ein Gebäude vor allem oder komplett zu gewerblichen Zwecken verwendet wird. Eine Immobilie, die nur zur Verzinsung des investierten Kapitals dient und nicht für eigene Wohnzwecke genutzt wird, bezeichnet man wiederum als Anlageimmobilie. Für den Kauf einer Immobilie ist immer ein notariell beglaubigter Kaufvertrag notwendig. Zusätzlich muss der neue Besitzer einer Immobilie stets auch in das Grundbuch eingetragen werden. Eine weitere Vorraussetzung ist zudem, dass eine notariell beurkundete Einigung über den Übergang des Eigentums vorliegt. Auf eine Immobilie können Grundpfandrechte gelegt werden, beispielsweise eine Hypothek oder eine Grundschuld. Aus steuerlicher Sicht muss man noch wissen, dass auf Grundstücke eine regelmäßige Grundsteuer an die betreffende Gemeinde zu entrichten ist. Beim Kauf fällt außerdem eine Grunderwerbsteuer an, deren prozentuale Höhe in den Bundesländern unterschiedlich angesetzt wird.

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