Rechtschutzversicherung
Als Eigentümer oder Vermieter sieht man sich immer wieder mit Situationen konfrontiert, bei denen sich eine gerichtliche Auseinandersetzung eventuell nicht vermeiden lässt. Die Kosten für solche Prozesse können dabei schnell zur finanziellen Belastung werden. Abhilfe verschafft ein Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz, der viele Kosten in diesem Zusammenhang auffängt.
Welche Leistungen erbringt der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz?
Folgende Kostenarten werden bei dieser Form des Rechtsschutzes allgemein übernommen:
- Gerichtskosten
- Beratung durch einen Rechtsanwalt
- gerichtliche Sachverständigengebühren
- Zeugenauslagen
- Strafkautionen bis zu einer vereinbarten Höhe werden als Darlehen gewährt
Mögliche Streitfälle im Rahmen des Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutzes
Die Liste an eventuellen Konflikten, die Sie als Eigentümer gerichtlich austragen müssen ist natürlich sehr lang, folgende Beispiele sind aber in der Praxis besonders häufig anzutreffen und sind über einen Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz abgedeckt:
- Lärmbelästigung durch Nachbarn
- Uneinigkeit über Grundstücksgrenzen
- Mietzahlungen
- Nebenkostenabrechnungen
- Eigenbedarfskündigung
Rechtsschutz auch bei Steuerfragen
Wichtig kann der Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz bei vielen Steuerangelegenheiten werden. So können Sie auch hierbei auf eine Kostenübernahme zählen, wenn es zu Prozessen kommt im Zusammenhang mit Steuerfragen zu Themen wie Grundsteuer oder Einkommenssteuer auf Einnahmen durch Vermietung und Verpachtung einer Immobilie.
Was wird nicht abgedeckt bei einem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz?
Keinen Versicherungsschutz erhalten Sie in der Regel wiederum bei folgenden Themengebieten im Zusammenhang mit einer Immobilie:
- Erwerb des Baugrundstücks
- Planfeststellungsverfahren
- genehmigungspflichtige Veränderungen an der Immobilie
Wartezeit bei Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz beachten
Bei einem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz muss man als Versicherter den Punkt der Wartezeit bedenken. So ist es üblich, dass der Versicherungsschutz erst nach einer gewissen Zeitspanne nach Vertragsunterschrift in Anspruch genommen werden kann. In der Praxis findet man dafür beispielsweise eine Frist von 3 Monaten oftmals vor. Besitzt man allerdings einen Vorvertrag, der den gleichen Versicherungsumfang enthält, wird die Wartezeit in der Regel gestrichen.
Deckungssumme beim Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz
Besonders wichtig ist die vereinbarte Deckungssumme bei einem Wohnungs- und Grundstücks-Rechtsschutz. Denn nur bis zu der vereinbarten Höhe werden die Leistungen durch den Versicherer gewährt. Hierbei sollten Sie also darauf achten, dass dieser Betrag nicht zu gering gewählt wird, damit Sie nicht eventuell auf höher ausfallenden Gerichtskosten sitzen bleiben.