Bausparvertrag
Sehr beliebt bei angehenden Bauherren und Immobilienkäufern ist der Bausparvertrag, da hier auch staatliche Förderungen bereitgehalten werden. Abschließen können Sie einen solchen Sparvertrag bei einer Bausparkasse. Der Ablauf bei einer solchen Immobilienfinanzierung sieht vor, dass ein bestimmter Betrag der vertraglich vereinbarten Bausparsumme in einer ersten Phase angespart wird und nach dem Erreichen des Sparziels wird der Rest als zinsgünstiges Bauspardarlehen gewährt. Hierauf besitzen Sie als Bausparer einen Rechtsanspruch, welcher zudem auch vererbt werden kann.
So funktioniert der Bausparvertrag
Bei einem Bausparvertrag wird wie erwähnt in einer ersten Phase ein bestimmter Betrag angespart, der auch als Mindestsparguthaben bezeichnet wird. Der Regelsparbetrag kann beispielsweise monatlich oder vierteljährlich geleistet werden. Erfolgt diese Besparung nicht, wird der Bausparvertrag von Seiten der meisten Bausparkassen gekündigt. Die Verzinsung des Sparguthabens ist dabei vergleichsweise gering. Nach der Zuteilung des aber wiederum sehr zinsgünstigen Bauspardarlehens erfolgt die Tilgungsphase.
Damit das Bauspardarlehen zugeteilt werden kann, müssen bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein, beispielsweise muss das erwähnte Mindestsparguthaben erreicht sein, dieses beläuft sich in der Regel auf etwa 50 % der gesamten Bausparsumme. Das Bauspardarlehen besitzt immer einen festen Zinssatz und kann jederzeit auch komplett zurückgezahlt werden. Hierbei wird in jedem Fall auch keine Vorfälligkeitsentschädigung verlangt, die ansonsten bei Banken vor Ablauf der Zinsbindung unter 10 Jahren üblich ist.
Arten des Bausparvertrags
Bei einem Standard-Bausparvertrag beträgt die Laufzeit in der Regel rund 20 Jahre, wobei die Phase des Ansparens etwa 8 Jahre durchschnittlich ausmacht. In der Praxis lassen sich vor allem die folgenden Varianten des Bausparvertrags entdecken:
- Standardtarif
- Schnellspartarif
- Langzeittarif
- variabler Tarif
Was beinhaltet der Tarif?
Im jeweiligen Tarif werden bereits bei Vertragsabschluss die folgenden inhaltlichen Punkte festgelegt:
• Spar- und Darlehenszins
• Zeitdauer der Ansparphase
• eventuelle Mindestvertragslaufzeit
• Höhe des Mindestguthabens bei Zuteilung
• Höhe der Abschlussgebühr
• Höhe der Spar- und Tilgungsraten
Verwendungsmöglichkeiten für einen Bausparvertrag
Für welche Arten des Immobilienerwerbs das Bauspardarlehen verwendet werden kann, ist im § 1 Abs. 3 des Bausparkassengesetzes (BspKG) festgeschrieben und umfasst beispielsweise sinngemäß die folgenden Punkte:
1. Errichtung, Beschaffung und Erhaltung von überwiegend zum Wohnzweck genutzten Gebäuden, beispielsweise Eigenheime oder Eigentumswohnungen
2. Erwerb von Bauland oder Erbbaurechten
3. Maßnahmen zur Erschließung bzw. Förderung von Wohngebieten
Staatliche Förderungen für Bausparvertrag
Der Bausparvertrag wird von staatlicher Seite durch zwei Instrumente gefördert. So erhalten Sie beispielsweise die Arbeitnehmerzulage oder die Wohnungsbauprämie, die im Rahmen der vermögenswirksamen Leistungen gewährt werden. Allerdings sind beide Förderungsmöglichkeiten an bestimmte Einkommensgrenzen gekoppelt, die nicht überschritten werden dürfen.
Vorteile eines Bausparvertrags
Durch die Gewährung des vergleichsweise zinsgünstigen Bauspardarlehens können Sie Kosten einsparen. Zudem ist die staatliche Förderung ein Pluspunkt beim Bausparvertrag, denn hierdurch können Sie ebenfalls die Darlehenskosten verringern.
Nachteile eines Bausparvertrags
Zwar wird bei einem Bausparvertrag ein Datum für die Zuteilung des Bauspardarlehens berechnet, aber dieses wird nicht garantiert. Mit unter kann es Ihnen deshalb passieren, dass Sie hierbei eine Wartezeit akzeptieren müssen. Dies ist natürlich ärgerlich für die Bauplanung. Der Grund, warum von Seiten der Bausparkassen keine Garantie gegeben wird, ist der Tatsache geschuldet, dass ein Bauspardarlehen überwiegend aus dem Guthaben anderer Bausparvertragsbesitzer bezahlt wird, deren Vertrag noch nicht zugeteilt wurde.
Die Reihenfolge nach der ein Bausparvertrag zugeteilt wird, ist abhängig von der jeweiligen Bewertungszahl des Vertrags. Dieser Wert wird an festen Stichtagen berechnet und die Höhe wird beispielsweise aus der Anzahl der bereits geleisteten Sparbeträge und der Laufzeit des Vertrags gebildet. Je höher die Bewertungszahl ausfällt, desto eher erfolgt eine Zuteilung des Bauspardarlehens. Ein anderer Nachteil bei einem Bausparvertrag ist die Abschlussgebühr, die als zusätzlicher Kostenfaktor zu bedenken ist, verglichen mit anderen Darlehensformen. Die Gebühr beläuft sich auf etwa 1 Prozent der Bausparsumme und wurde erst kürzlich wieder durch ein Urteil vom Bundesgerichtshof als rechtens erklärt.
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