Notwendige Unterlagen für die Immobilienfinanzierung
Um eine Immobilienfinanzierung
zu beantragen und ein verbindliches Angebot zu erhalten, müssen zahlreiche Unterlagen beim Kreditgeber eingereicht werden. Grob kann man zwischen zwei Arten unterscheiden: Dokumente, die die Bonität belegen und Unterlagen, die Auskunft über die Immobilie geben. Der Umfang an notwendigen Dokumenten ist abhängig von den Gepflogenheiten der jeweiligen Bank. Die wichtigsten Dokumente, die bei der Immobilienfinanzierung aber so gut wie immer vorgelegt werden müssen, haben wir im folgenden Text übersichtlich aufgelistet.
Auskunft über die eigenen Finanzen
Um als Kreditnehmer bei der Immobilienfinanzierung die persönliche Bonität darzulegen, sind unter anderen die folgenden Dokumente notwendig:
- Eigenkapital: Hierzu gehören Nachweise über vorhandene Guthaben, beispielsweise Bausparguthaben, Wertpapierdepots oder Sparanlagen.
- Lohnabrechnungen: In der Regel müssen angestellte Personen die Gehaltsabrechnungen der letzten drei Monate dokumentieren. Beamte, Rentner oder Pensionäre müssen wiederum die jeweiligen betreffenden Einkommensunterlagen abgeben, beispielsweise Bezügeabrechnungen oder aktuelle Rentenbescheide beziehungsweise Pensionsnachweise. Für Selbstständige gilt, dass diese ihre Einkommenssteuerbescheide oder Gewinnermittlungen bei der Antragstellung vorzulegen haben. Auch hier gilt ein Zeitraum von drei Jahren als üblich in der Kreditvergabepraxis. Zudem müssen aktuelle Informationen zum laufenden Geschäftsjahr abgegeben werden, beispielsweise in Form einer betriebswirtschaftlichen Auswertung, kurz auch BWA genannt.
- Weitere Darlehen: Bei diesem Punkt muss man Dokumente überreichen, aus denen die Höhe eventueller weiterer bereits bestehender Darlehen ersichtlich wird.
- Eigenleistungen: Plant man beim Bau der Immobilie, selbst mit Hand anzulegen, sind die betreffenden Arbeiten aufzuführen und beispielsweise von einem Architekten bestätigen zu lassen, damit sie in ihrem Geldwert von der Bank anerkannt werden.
- sonstige Unterlagen: Neben den bisher aufgezählten Nachweisen sind, abhängig von der persönlichen Situation, weitere Dokumente vorzulegen. Bei geschiedenen Personen betrifft dies beispielhaft das rechtskräftige Scheidungsurteil oder bei getrennt lebenden Personen die notarielle Trennungsvereinbarung. Ebenfalls sind Kopien des Personalausweises oder des Reisepasses bei der Antragstellung mit abzugeben.
Unterlagen für die Immobilie
Die zweite Gruppe an Dokumenten bei der Beantragung einer Immobilienfinanzierung bezieht sich auf die Immobilie, für die der Kredit gedacht ist. Hierbei muss man grundsätzlich an die folgenden Punkte denken:
- Bautechnische Unterlagen: Soll mit dem Kredit ein Ein- oder Mehrfamilienhaus finanziert werden, umfasst dieser Bereich beispielsweise Baupläne oder Baubeschreibungen, aus denen unter anderem die Wohnfläche hervorgeht. Für den Kredit zum Kauf einer Eigentumswohnung müssen die bautechnischen Unterlagen einen Grundriss und die Wohnflächenberechnung enthalten. Zusätzlich sollten die Unterlagen auch die Teilungserklärung beinhalten.
- Kaufvertrag: Dieses Dokument muss bei der Kreditantragstellung mit abgegeben werden, sofern es schon vorliegt. Alternativ kann auch ein Vertragsentwurf eingereicht werden.
- Lageplan der Immobilie: Den Lageplan erhält man beispielsweise beim Vermessungsamt oder vom Bauträger beziehungsweise vom Verkäufer.
- Grundbuchauszug: Bei der Vorlage des Grundbuchauszugs muss man beachten, dass dieses Schriftstück nicht älter als drei Monate ist. Akzeptiert wird in der Regel auch ein unbeglaubigter Grundbuchauszug.
- Mietverträge: Diese Dokumente müssen natürlich nur eingereicht werden, wenn die betreffende Immobilie vermietet ist.
- Lichtbilder der Immobilie oder des Grundstücks
Fazit
Die Liste an erforderlichen Dokumenten für die Immobilienfinanzierung ist lang. Doch nur wer sorgsam darauf achtet, dass die jeweilig notwendigen Unterlagen beim Kreditgeber vollständig abgegeben werden, kann mit einer zügigen Bearbeitung des Darlehensantrags rechnen. Zu beachten ist dabei, dass diverse Dokumente vor der Abgabe wiederum von einer dritten Person, wie beispielsweise einem Notar oder dem Grundbuchamt, beglaubigt oder ausgestellt werden müssen. Auch diese Bearbeitungszeit sollte man bei der Antragstellung für einen Immobilienkredit einplanen.
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