Hauskauf – Nebenkosten nicht vergessen
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Donnerstag, den 21. November 2024

Hauskauf

Nebenkosten nicht vergessen

Beim Thema Haus kaufen gibt es bezüglich der Finanzierung zahlreiche Punkte, die neben dem eigentlichen Kaufpreis beachtet werden müssen. So bietet ein Haus zwar in der Regel mehr Wohnfläche als beispielsweise eine Eigentumswohnung oder auch einen eigenen Garten, dafür muss man aber allgemein auch mit höheren regelmäßigen Unterhaltskosten rechnen. Dazu sind bestimmte Nebenkosten und auch das Thema Steuern beim Hauskauf zu bedenken.


Nebenkosten beim Haus kaufen


Zudem sollte man beim Haus kaufen immer auch bedenken, dass der Hauskauf unmittelbar mit bestimmten Nebenkosten verbunden ist, die zusätzlich zum eigentlichen Kaufpreis einkalkuliert werden müssen. Hierzu zählen beispielsweise:



  • Kosten für Makler: In der Regel nimmt ein Immobilienmakler etwa 5 % des Kaufpreises als Provision, plus Umsatzsteuer.
  • Notargebühren
  • Kosten für Eintrag ins Grundbuchamt


Grunderwerbsteuer nicht zu vergessen


Neben den bisher aufgeführten Nebenkosten die beim Haus kaufen anfallen, kommt noch eine weitere finanzielle Belastung für Sie als Käufer der Immobilie hinzu. So müssen Sie zusätzlich auch die Grunderwerbsteuer beim örtlichen Finanzamt entrichten. Hierbei gibt es bundesweit durchaus Unterschiede, wobei der durchschnittliche Wert aber bei 3,5 % des betreffenden Kaufpreises für die Immobilie liegt.


Haus kaufen als Form der privaten Altersvorsorge


Da die gesetzliche Rente aufgrund der demografischen Entwicklung in Deutschland zukünftig vom Niveau noch weiter fallen wird, bietet sich das Thema Hauskauf auch als sinnvolle Investition für die eigene Altersversorgung an. Denn durch eine eigene Immobilie kann man sich im Alter die monatlichen Mietzahlungen sparen und so das verfügbare Haushaltseinkommen erhöhen. Zudem wird der Hauskauf mittlerweile, zumindest wenn er für die Selbstnutzung erfolgt, auch von staatlicher Seite als Mittel der privaten Alterversorgung finanziell gefördert. Beispielsweise über das Eigenheimrentegesetz, das im Volksmund auch als Wohn-Riester bezeichnet wird.

Bild © detailblick - Fotolia.com

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