Lexikon
Grundsteuer
Die Grundsteuer wird in Deutschland auf Eigentum an Grundstücken und auch deren Bebauung erhoben. Als gesetzliche Basis für die Grundsteuer fungiert das Grundsteuergesetz (GrStG). Bei der Berechnung der Grundsteuer wird ein Einheitswert für den Grundsteuermessbetrag verwendet, der von der Finanzbehörde festgelegt und mit einem individuellen Hebesatz multipliziert wird. Der Hebesatz kann in seiner Höhe von der jeweiligen Gemeinde frei festgelegt werden. Aus diesem Grund lässt sich feststellen, dass die Grundsteuer sehr unterschiedlich in Deutschland hinsichtlich der Höhe ausfällt. Als Steuerart existiert die Grundsteuer in Deutschland bereits seit dem Jahr 1938. Unterschieden wird bei der Grundsteuer zwischen der Grundsteuer A für Grundstücke in der Landwirtschaft und Grundsteuer B, die auf bebaubare oder bereits bebaute Grundstücke und Gebäude angewendet wird. Vermieter dürfen die Grundsteuer auf eine Immobilie im Rahmen der Nebenkostenabrechnung als Betriebskosten umlegen, die rechtliche Basis hierfür ist der § 2 Nr. 1 der Betriebskostenverordnung. Die Grundsteuer wird mitunter auch erlassen, beispielsweise für Immobilien, die dem Denkmalschutz unterliegen und deren Kosten die Einnahmen übersteigen.
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