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Hypothek
Die Hypothek ist eine Form des Grundpfandrechts. Sie wird zur Absicherung von Darlehen eingesetzt. Die rechtlichen Grundlagen sind im Bürgerlichen Gesetzbuch niedergeschrieben (§ 1113). Durch die Hypothek erhält der Gläubiger das Recht, dass im Falle einer Nichtbedienung des Darlehens ausstehende Forderungen über eine Zwangsvollstreckung des Grundstücks befriedigt werden können. Die Hypothek wird im Grundbuch vermerkt. Der Unterschied zur Grundschuld, bei der es sich ebenfalls um ein Grundpfandrecht handelt, ist die enge Verknüpfung mit der eigentlichen Geldforderung. Nur wenn diese Geldforderung noch existiert, besteht auch die Hypothek auf ein Grundstück. In der Praxis nimmt die Bedeutung der Hypothek immer weiter ab, verglichen mit der Grundschuld. Neben der Möglichkeit eine Hypothek auf ein Grundstück abzuschließen, kann sie unter anderen auch auf ein Erbbaurecht oder einen Wohnungseigentum begründet werden. Sind mehrere Hypotheken auf einem Grundstück vermerkt, werden einzelne Hypotheken nach einem festen Rang notiert, wodurch sich die Reihenfolge ergibt, in der die Ansprüche der Gläubiger befriedigt werden. Die Hypothek besitzt immer nur die Höhe für die noch ausstehenden Zahlungen, sind beispielsweise bei einem Darlehen über 100.000 Euro bereits 80.000 Euro zurückbezahlt wurden, vor der Einstellung weiterer Zahlungen, können über die Hypothek nur noch die restlichen 20.000 Euro eingefordert werden.
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