Grundpfandrecht
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Donnerstag, den 21. November 2024

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Grundpfandrecht

Beim Grundpfandrecht handelt es sich um ein Sicherungsrecht, auch dingliches Verwertungsrecht genannt, an einem Grundstück. Es dient zur Absicherung eines Darlehens für den Kreditgeber. Bei den Arten von einem Grundpfandrecht kann man vor allem zwischen der Grundschuld und der Hypothek unterscheiden. Beide Typen des Grundpfandrechts werden im Grundbuch eingetragen. Dadurch kann der Gläubiger beim Zahlungsausfall des Kreditnehmers seine Forderungen über eine Zwangsversteigerung des Grundstücks bedienen. Eine dritte Art des Grundpfandrechts, die in der Praxis aber weit weniger oft vorkommt ist die Rentenschuld. Hierbei werden regelmäßige Zahlen an den Kreditgeber von Seiten des Schuldners vereinbart. Die rechtliche Basis für die Grundpfandrechte bildet das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB), konkret die § 1113 für die Hypothek, § 1191 für die Grundschuld und § 1199 für die Rentenschuld.

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