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Rangstelle
Die Rangstelle gibt an, in welchem Verhältnis eine Grundschuld oder eine Hypothek im Grundbuch zu anderen Verbindlichkeiten steht. Denn die Grundpfandrechte stehen nicht immer gleichberechtigt nebeneinander. Vielmehr werden die verschiedenen Gläubiger je nach Rang ihrer Forderung bei einer eventuellen Zwangversteigerung mit ihren finanziellen Forderungen bedacht. Dabei gilt, dass ein nachrangiges Recht erst dann bedient wird, wenn beispielsweise die Grundschuld aus einem vorherigen Rang komplett beglichen wurde. Sind mehrere Forderungen in der gleichen Abteilung des Grundbuchsabschnitts zu einem Grundstück vermerkt, dann bestimmt sich die Reihenfolge anhand der vorgenommen Eintragungen, also bezogen auf das Datum der Notierungen. Wessen Grundschuld hier zuerst vermerkt ist, dessen Forderungen werden auch zuvorderst bedient. Sollten Grundpfandrechte am gleichen Tag in das Grundbuch eingetragen worden sein, dann werden sie als ranggleich und somit absolut gleichwertig behandelt. Möglich ist, dass sich die beteiligten Gläubiger über eine Änderung der jeweiligen Rangstelle einigen. Über das Mittel der Vormerkung kann man sich zudem bereits im Vorfeld der Vollendung eines Rechtserwerbs eine Rangstelle sichern.
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