Lexikon
Objektkredit
Unter einem Objektkredit versteht man ein Darlehen, das für die Finanzierung eines Objekts, also beispielsweise einer Eigentumswohnung, genutzt wird. Diese Immobilie wird oftmals auch als Sicherheit für das Darlehen verwendet. In diesem Zusammenhang spricht man vom Beleihungsobjekt. Die Sicherheit bei einem Objektkredit wird entweder als Hypothek oder Grundschuld in das Grundbuch eingetragen. Dadurch hat der Objektkreditgeber das Recht, die Immobilie bei einer Nichtbedienung der Kreditraten zu seinen Gunsten zu versteigern, um somit die ausstehenden finanziellen Forderungen zu erhalten. Die Sicherheit, das Objekt, wird zuvor aber immer erst im Wert geschätzt, wodurch sich die Höhe des Objektkredits maßgeblich richtet. Hierbei werden aber bestimmte Beleihungsgrenzen angesetzt, die unterhalb des eigentlichen Verkehrswertes des Objekts liegen. Diese Vorgehensweise hat den Hintergrund, dass sich der Kreditgeber damit gegen einen möglichen Wertverlust in der Zukunft schützt. Die Beleihungsgrenze bei einem Objektkredit wird in der Praxis oftmals auf einen Wert zwischen 60 und 80 Prozent taxiert. Je höher der Beleihungswert ausfällt, desto höher gestaltet sich auch das Risiko für die Bank, wodurch sich wiederum höhere Zinsen für den Kreditnehmer ergeben.
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