Lexikon
Beleihungsobjekt
Sehr oft verlangt die Bank als Kreditgeber bei einer Immobilienfinanzierung eine Sicherheit für die Gewährung eines Darlehens. Hierbei wird in der Regel ein Beleihungsobjekt grundpfandrechtlich belastet. Bei dem Beleihungsobjekt kann es sich um ein bebautes oder auch unbebautes Grundstück handeln. Ebenfalls ist es möglich, dass das Beleihungsobjekt eine Eigentumswohnung oder eine Immobilie darstellt. Zu beachten ist aber, dass die Grundschuld notariell beurkundet sein muss und in das Grundbuch eingetragen wird. Wie hoch der Wert für das Beleihungsobjekt taxiert wird, ist zudem ein entscheidender Faktor für die mögliche Höhe des Darlehens. Erfüllt der Kreditnehmer im späteren Verlauf der Darlehensgewährung seine Rückzahlung nicht, hat die Bank beziehungsweise der jeweilige Kreditgeber das Recht, das betreffende Beleihungsobjekt zu verkaufen.
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