Sicherungszweckerklärung
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Samstag, den 21. Dezember 2024

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Sicherungszweckerklärung

Die Sicherungszweckerklärung, die mitunter auch als Zweckerklärung oder Zweckbestimmungserklärung bezeichnet wird, ist ein Zusatz zum Kreditvertrag bei einem Darlehen, das mit einer Grundschuld besichert ist. In der Sicherungszweckerklärung werden die Rechte des Gläubigers an einem Grundstück konkretisiert. Hierin wird beispielsweise festgelegt, dass ein Kreditgeber nur den noch ausstehenden Betrag einer Grundschuld bei einem eventuellen Zahlungsausfall einfordern darf. Dies hat den Hintergrund, dass die Grundschuld eigentlich eine abstrakte Größe darstellt, deren Berechtigung losgelöst ist vom eigentlichen Darlehen. Wird beispielsweise eine Grundschuld von 100.000,- Euro eingetragen, dann stimmt diese Höhe natürlich nach der Zahlung der Kreditraten mit dem eigentlichen Restdarlehen nicht mehr überein. Theoretisch könnte aber der Kreditgeber bei einer Zwangsvollstreckung den eingetragenen Betrag der Grundschuld einfordern. Die Sicherungszweckerklärung dient somit dem Schutz des Darlehensnehmers. Oftmals wird in der Zweckerklärung auch festgelegt nach wie vielen ausgefallenen Raten der Gläubiger das Recht auf eine Zwangsvollstreckung erhält. Außerdem beinhaltet die Sicherungszweckerklärung die Festlegung, dass die Grundschuld so lange aktiv bleibt, bis der Darlehensbetrag von Seiten des Kreditnehmers vollständig beglichen wurde. Erst danach kann die Grundschuld aus dem Grundbuch gelöscht werden.

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