Lexikon
Grundbuchbestellung
Mit der Grundbuchbestellung stimmt der Eigentümer von einem Grundstück der Belastung des Grundstücks zur Kreditsicherung zu. Die Grundbuchbestellung ist eine notarielle Urkunde. Der Antrag und die Bewilligung zum Eintrag in das Grundbuch werden meistens in der Urkunde parallel vermerkt. Notwendig wird die Grundbuchbestellung, da erst hierdurch der Kreditgeber, beispielsweise eine Bank, ein Grundpfandrecht erhält, um sich so gegen einen eventuellen Zahlungsausfall des Schuldners abzusichern. Sollte es zu dem erwähnten Nichtbedienen der Kreditschuld kommen, kann der Gläubiger durch eine Zwangsvollstreckung des Grundstücks seine ausstehenden Forderungen befriedigen. Zur Sicherung eines Kredits kann im Grundbuch entweder eine Grundschuld oder eine Hypothek vermerkt werden. Hierbei muss man beachten, dass eine Grundschuld auch ohne die eigentliche Forderung bestehen kann, während die Hypothek immer mit einer konkreten Forderung verbunden ist und nach dem Bedienen dieser Darlehensverpflichtung erlischt.
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