Lexikon
Bauschein
Den Bauschein erhält man als Bauherr, wenn der jeweilige Bauantrag von der Baubehörde bewilligt wurde. Die Bescheinigung gilt dabei zeitlich begrenzt, weshalb man innerhalb der gegebenen Befristung mit dem Bauvorhaben beginnen muss. In der Regel gilt der Bauschein für drei Jahre nach der Bewilligung des Bauantrags. Nach dieser Zeitspanne verfällt der Bauschein, ausgenommen es wurde eine Verlängerung rechtzeitig beantragt. Als Bauherr muss man zusätzlich beachten, dass der Bauschein auf der Baustelle jederzeit vorgezeigt werden kann, da die Baubehörde diesen bei eventuellen Überprüfungen verlangen kann. Zudem ist der Bauschein ein Bestandteil der Unterlagen, die man bei der Bank für die Finanzierung des Bauvorhabens einreichen muss.
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