Lexikon
Bauherr
Der Bauherr ist eine Bezeichnung im Baurecht für eine Person, die rechtlich und wirtschaftlich als verantwortlicher Auftraggeber bei einem Bauvorhaben agiert. Hierbei kann der Bauherr entweder im eigenen Namen oder gegen fremde Rechnung ein Bauvorhaben vorbereiten und durchführen. Zudem kann es sich bei einem Bauherrn um eine natürliche oder juristische Person handeln. Als Bauherr muss man für das jeweilige Bauvorhaben, wenn es anzeige- oder genehmigungspflichtiger Natur ist, einen Entwurfsverfasser bestellen. An diesen kann der Bauherr die notwendigen Anträge und Anzeigen an die Bauaufsichtsbehörde übertragen. Allerdings kann die Behörde vom Bauherrn die Neubestellung dieser Person verlangen, wenn sie in deren Augen als ungeeignet angesehen wird. Kommt es wiederum zu einem Wechsel des Bauherrn, so muss dies der Bauaufsichtbehörde unmittelbar und schriftlich mitgeteilt werden. Die Pflichten eines Bauherrn beinhalten unter anderen auch die Sicherheit und die Verkehrssicherheit auf der Baustelle.
zum Lexikon |