Lexikon
Bauantrag
Um das Baugenehmigungsverfahren einzuleiten, muss der Bauherr einen Bauantrag stellen. Neben dem Bauantrag müssen die hierfür notwendigen Unterlagen zudem in der Regel einen Lageplan, Bauzeichnungen, Baubeschreibungen und statische Nachweise enthalten. Geregelt sind die jeweiligen Anforderungen an den Bauantrag durch die Bauordnung und die Bauvorlagenverordnung des jeweilig betreffenden Bundeslandes. Um spezielle Einzelfragen im Vorfeld abzuklären, kann man vor dem Bauantrag zunächst eine Bauvoranfrage stellen. Der Bauantrag muss wiederum immer schriftlich bei der Bauaufsichtsbehörde eingereicht werden. Handelt es sich um ein gewerbliches Bauvorhaben, muss zusätzlich eine Betriebsbeschreibung mit dem Bauantrag zusammen abgegeben werden. Die Beschreibung sollte dabei Angaben zur Tätigkeit des Betriebs und zum Betriebsablauf enthalten. Außerdem muss die Anzahl der Beschäftigten des Unternehmens vermerkt sein. Ein Bauantrag braucht für seine Rechtsgültigkeit sowohl die Unterschrift des Bauherrn als auch die Unterzeichnung eines bauvorlageberechtigten Entwurfsverfassers, beispielsweise eines Architekten oder eines Bauingenieurs. In etlichen Bundesländern wird der Entwurfsverfasser auch als Objektplaner oder Planfertiger tituliert.
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