Neugestaltung der Energieeinsparverordnung
Sie sind hier: immobilienfinanzierung.com > Tipps und Infos
Dienstag, den 03. Dezember 2024

25.04.2012
Neugestaltung der Energieeinsparverordnung
Auf Twitter teilen

EnergieeinsparverordnungDie Energieeinsparverordnung, kurz EnEV, wird aktuell vom Bundesbauministerium neu verfasst, um so die Vorgaben der EU-Gebäuderichtlinie und die Beschlüsse der Bundesregierung zur Klimapolitik umzusetzen. Auch wenn es sich derzeit noch nur um einen Entwurf handelt, sind erste wahrscheinliche Neuerungen bereits durchgesickert. Für zukünftige Neubauten gibt es dabei wichtige Änderungen zu beachten, die im nachfolgenden Text beschrieben werden.
 
Was ist die Energieeinsparverordnung?
 
Die Energieeinsparverordnung fasst seit dem Jahr 2002 die bis dahin gültige Wärmeschutzverordnung (WSchV) und die Heizungsanlagenverordnung (HeizAnlV) zusammen. Sie beinhaltet rechtliche Vorgaben, die beim Neubau von Wohn- und Bürogebäuden und manchen Betriebsgebäuden befolgt werden müssen. Durch die Verordnung soll aufgrund verschiedener bautechnischer Mindeststandards ein effizienter Energieverbrauch gewährleistet werden.
 
Die rechtliche Grundlage der Energieeinsparverordnung ist das Energieeinsparungsgesetz (EnEG). Nicht betroffen von der Verordnung sind Immobilien, die unter Denkmalschutz stehen und für die eine Ausnahmebescheinigung bei der jeweilig zuständigen Landesbehörde vorliegt. Die letzte Änderung der Energieeinsparverordnung erfolgte im Oktober 2009.
 
Kosten für Neubauten werden steigen
 
Eine Neuregelung, die wohl bei der Novellierung der Energieeinsparverordnung in Kraft treten wird, betrifft den Bereich der Dämmung. Hier werden bei neuen Immobilien künftig strengere Vorgaben zum Tragen kommen. So sollen vor allem die Wärmeverluste im Bereich der Fenster verringert werden. Aus diesem Grund müssen Gebäude, die nach der Einführung der neuen Energieeinsparverordnung gebaut werden, dreifach verglaste Fenster aufweisen.
 
Zudem wird geplant, dass die Isolierung der Wände noch stärker ausfallen soll, dies betrifft beispielsweise Kellerdecken und Außenwände. Für angehende Immobilienbesitzer bedeuten die Neuerungen natürlich, dass der Hausbau in Zukunft teurer ausfallen wird. Schätzungen gehen davon aus, dass durch die neuen Vorgaben jährliche Mehrkosten von einer halben Milliarde Euro anfallen werden. Pro Jahr werden aktuell rund 65 000 Eigenheime neu gebaut und 55 000 neue Wohnungen errichtet.
 
Im Einzelfall geht man davon aus, dass sich die Mehrkosten für eine bessere Isolierung eines Ein- oder auch Zweifamilienhauses im Durchschnitt auf einen Betrag von 2000 Euro summieren werden. Bei Mehrfamilienhäusern gehen die Schätzungen wiederum von einem zusätzlichen Betrag von über 20 000 Euro aus.
 
Effiziente Heizungen lassen Anforderungen sinken
 
Der Gesetzgeber sieht aber bei der Neufassung der Energieeinsparverordnung vor, dass die Anforderungen an die Dämmung eines Gebäudes geringer ausfallen können, wenn gleichzeitig eine umweltfreundliche Heizung in der Immobilie eingebaut wird. Hierzu werden beispielsweise effiziente Gasheizungen gezählt, die zudem mit Holzpellet- oder Solaranlagen kombiniert werden beziehungsweise Heizungsanlagen, die durch Kraft-Wärme-Kopplung auch Strom erzeugen. Die konkreten Vorgaben an die Dämmung verringern sich durch diese kombinierten Heizungssysteme um bis zu 30 Prozent.
 
Warum der Gesetzgeber für gewerbliche Immobilien gleichzeitig allgemein eine Verwässerung der Anforderungen plant, ist aber unverständlich und klimapolitisch mehr als fragwürdig. Hierbei sollen unter anderen die Anforderungen für Außenwände um rund ein Viertel niedriger angesetzt werden. Auch bei Glasfassaden werden wohl neue Richtlinien eingesetzt, die unter dem bisherigen Standard bleiben.
 
Mieten dürften sich erhöhen
 
Für Mieter haben die neuen Anforderungen an die Dämmung der Gebäude und die damit verbundenen steigenden Kosten durch die Energieeinsparverordnung den negativen Effekt, dass sich das Mietniveau bei neuen Gebäuden erhöhen wird. Ob sich diese Mehrkosten durch geringere Heizkosten amortisieren, wird sich dabei erst in der Zukunft zeigen.
 
Was ändert sich für Altbauten?
 
Die Neuregelungen der Energieeinspar-verordnung werden nur für Immobilien verpflichtend, die nach der Einsetzung der neuen Fassung der Verordnung gebaut werden. Dies bedeutet folglich, dass sich für bestehende Gebäude nichts ändert. Auch bei zukünftigen Sanierungen an Immobilien werden die alten Vorgaben, beispielsweise für den Bereich der Dämmung, aus dem Jahr 2009 weiterhin bestehen bleiben.
 
Dies betrifft zum Beispiel die Regelung, dass der Einbau neuer Fenster oder eine nachträgliche Fassadendämmung grundsätzlich nicht durch die Energieeinsparverordnung vorgeschrieben sind. Werden zudem weniger als zehn Prozent der Gesamtfläche einer Fassade erneuert, sind die Vorgaben durch die Energieeinsparverordnung nicht zu beachten. Der gleiche Grenzwert hinsichtlich der Gesamtfläche bis zu dem man die Verordnung außer Acht lassen kann, gilt im Übrigen ebenfalls beim Einbau von neuen Fenstern.
 
Neuerungen auch beim Energieausweis
 
Der Energieausweis, der seit seiner Einführung vor rund drei Jahren die Energieeffizienz eines Gebäudes ausweist und der eventuellen Mietern oder Käufern vom Eigentümer einer Immobilie vorgezeigt werden muss, wird bei der Neufassung der Energieeinsparverordnung wahrscheinlich auch von Änderungen betroffen sein.
 
Hierbei werden die Regeln verschärft, denn in der Vergangenheit konnte man immer wieder feststellen, dass die im Ausweis gemachten Angaben nicht dem tatsächlichen Zustand des Gebäudes entsprachen. Deshalb sollen die neuen Energieausweise zukünftig bei den Bundesländern registriert werden, wodurch zumindest stichprobenartige Überprüfungen ermöglicht werden.
 
Fazit
 
Im Hinblick auf die ehrgeizigen Ziele beim Klimaschutz ist die neue Energieeinsparverordnung zu begrüßen. Gerade der Bereich der privaten und gewerblichen Immobilien macht einen großen Teil des allgemeinen Energieverbrauchs aus. Konkret sind es rund 40 Prozent des landesweiten Energiebedarfs, die beispielhaft durch Heizung, Beleuchtung und Warmwasser bei Immobilien verbraucht werden. Zu hoffen ist aber, dass sich die Preise auf dem Markt, beispielsweise für die verpflichtend werdenden dreifach verglasten Fenster, vergünstigen werden, da ansonsten der Bau eines Hauses zukünftig spürbar teurer ausfallen wird. Ebenfalls zu hoffen ist, dass die Energieeinsparungen und somit die geringeren Energiekosten das wahrscheinlich steigende Mietniveau bei Neubauten wieder weitestgehend wettmachen werden.

Bild Neubau © Alterfalter - Fotolia.com
Bild Altbau © khorixas - Fotolia.com


Name:


E-Mail Adresse:
(Ihre E-Mail Adresse wird nicht veröffentlicht.)

Kommentar:


Monatsprämie Dezember 2024



Der Rechtsweg ist ausgeschlossen



Weitere interessante Ratgeber Artikel:


Regenwassernutzung – Worauf gilt es zu achten?
Auch wenn Regen nicht unbedingt zu den beliebtesten Wetterszenarien gehört, als Immobilienbesitzer kann man durch spezielle Anlagen zur Regenwassernutzung das so gewonnene Wasser zur Senkung des eigenen Wasserverbrauchs einsetzen. Doch wie funktionieren moderne Regenwassernutzungsanlagen und… .. weiterlesen
Steuern sparen mit denkmalgeschützten Immobilien
Der Immobilienmarkt in Deutschland befindet sich aktuell in einer sehr guten Verfassung. Niedrige Bauzinsen und eine Renaissance von Immobilien als beliebte Kapitalanlage sind zwei wichtige Gründe. Dass Immobilien auch steuerlich sehr interessant sind, zeigen speziell… .. weiterlesen
zur Ratgeber Übersicht >>