Hauskäufer aufgepasst – beim Notar keine Fehler machen
08.08.2012 - Hauskäufer aufgepasst – beim Notar keine Fehler machenDass bei einem Hauskauf immer ein Notar zur Beurkundung anwesend sein muss, ist mittlerweile kein Geheimnis mehr. Welche Aufgaben der Notar genau übernimmt, ist vielen potenziellen Hauskäufern jedoch nicht klar. Aus diesem Grund hat die Zeitschrift Finanztest ein Spezial zum Thema „Eigenheim“ herausgebracht, welches auf „test.de“ in Auszügen veröffentlicht wurde. Dort werden die wichtigsten Aspekte in Bezug auf einen Notar beim Hauskauf genau aufgezeigt.
Der Notar gilt als neutrale Instanz beim Hauskauf
Ein Notar ist ein rechtlicher Berater und gilt als neutrale Instanz zwischen den beiden Vertragsparteien. Die Kosten übernimmt im Regelfall der Käufer. Eine der Hauptaufgaben des Notars besteht darin, den Kaufvertrag aufzusetzen. Damit dies möglich ist, findet häufig eine Vorbesprechung statt, in der wichtige Aspekte wie bisherige Grundbuchbelastungen, bestehende Mietverhältnisse und auch die Übergabe des Objektes sowie die Zahlung des Kaufpreises geklärt werden. Da der Notar vorher bereits das Grundbuch eingesehen hat, kann er weitere Komplikationen bereits abschätzen. Liegt beispielsweise noch eine Grundschuld auf der Immobilie, muss diese mit dem Geld aus dem Kauf getilgt werden, damit der Käufer das Objekt unbelastet übernehmen kann. Bei einem Kauf über einen Bankkredit muss zudem fast immer eine neue Grundschuld eingetragen werden. Auch diese Aufgabe übernimmt der Notar.
Kaufvertragsentwurf vor Beurkundungstermin zuschicken lassen
Kaufvertragsentwurf vor Beurkundungstermin zuschicken lassen
Nach der Vorbesprechung erstellt der Notar einen Kaufvertragsentwurf und sendet diesen beiden Vertragsparteien vor dem Beurkundungstermin zu. Dies ist sehr wichtig, falls noch Probleme auftauchen sollten, die Klärungsbedarf mit sich bringen. Vor dem Beurkundungstermin sollten zudem alle Fragen in Bezug auf den Kaufpreis sowie die Qualität der Immobilie geklärt werden. Aus diesem Grund sollten Käufer das Objekt vorher genau begutachten, um eventuelle Mängel festzustellen und diese mit in die Verhandlungen einfließen zu lassen. In dem Artikel wird auch darauf verwiesen, was nach der Beurkundung passiert. Wichtig für Käufer: eine Auflassungsvormerkung im Grundbuch eintragen lassen, da diese den Käufer vor eventuellen Gläubigern des Verkäufers schützt. Viele weitere wichtige Fakten zu diesem Thema lassen sich in dem vollständigen Artikel hier nachlesen.
Bild © Iurii Sokolov - Fotolia.com
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