Notaranderkonto
Sie sind hier: immobilienfinanzierung.com > Lexikon
Donnerstag, den 21. November 2024

Lexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Notaranderkonto

Ein Notaranderkonto, auch als Anderkonto bezeichnet, ist ein beispielsweise von einem Notar für eine dritte Person treuhänderisch geführtes Konto. Das Vermögen auf dem Konto darf aber nicht dem Inhaber zugerechnet werden. Von Seiten der Bank gelten für ein Notaranderkonto spezielle AGBs. Das Konto dient beim Kauf einer Immobilie dem sicheren Transfer der Kaufsumme, denn das Geld wird vom Notar erst nach der Eintragung des Käufers in das Grundbuch, was in der Regel einige Monate dauern kann, an den Verkäufer ausgezahlt. Durch das Notaranderkonto wird der Käufer beispielsweise vor dem Risiko des Geldverlustes geschützt, wenn während der Übertragung des Eigentums der Verkäufer in Insolvenz geht. Für die Weiterleitung des Geldbetrags berechnet der Rechtsanwalt oder der Notar eine so genannte Hebegebühr, deren Höhe sich nach dem Umfang des Geldbetrags bemisst.

zum Lexikon

Anzeigen