Lexikon
Grundschuldbestellung
Die Grundschuldbestellung, bei der man eine Eintragung der Grundschuld im Grundbuch vornimmt, erfolgt durch einen Notar. Für die Beauftragung des Notars und auch für den Eintrag ins Grundbuch entstehen Gebühren, die sich im Durchschnitt auf ein bis zwei Prozent des Grundstückspreises belaufen. Die Grundschuld selbst dient der Absicherung des Kreditgebers, der hierdurch bei einem eventuellen Zahlungsausfall für den Kredit das Recht erhält, das Grundstück einer Zwangsversteigerung zuzuführen, um durch den Verkaufserlös seine finanziellen Ansprüche gegenüber dem Gläubiger zu befriedigen. Die Grundschuld wird im Grundbuch immer in der dritten Abteilung der Unterlagen zum Grundstück vermerkt. Bevor die Grundschuldbestellung durchgeführt wird, muss der Darlehensvertrag von beiden Seiten ausgehandelt und unterschrieben sein. Als Kreditnehmer sollte man darauf achten, dass die Grundschuld bei der Grundschuldbestellung nicht verzinslich bestellt wird. Ansonsten kann es passieren, dass im Falle einer Haftung höhere Kosten entstehen, verglichen mit der Summe, die in der Grundbuchbestellung eingetragen ist. Die Höhe der Grundschuld wird in der Urkunde der Grundbuchbestellung notiert.
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