Verkauf von Krediten an Nicht-Banken ohne Genehmigung zulässig
16.06.2011 - Verkauf von Krediten an Nicht-Banken ohne Genehmigung zulässigWer als Privatperson einen Immobilienkredit bei einer Bank aufnimmt, hat im Normalfall keine Garantie dafür, dass diese das Darlehen nach einer gewissen Zeit nicht an einen Hedgefonds verkauft. Der Bundesgerichtshof (BGH) hat dies in seiner jüngsten Entscheidung (Az. XI ZR 256/10) klargestellt und darüber hinaus erklärt, dass eine fehlende Genehmigung nicht ausreiche, um ein solches Geschäft für unwirksam zu erklären. Darüber hinaus sei in diesem Fall das Darlehen zunächst an eine Tochtergesellschaft der Bank transferiert und erst danach verkauft worden, so dass es sich mit hoher Wahrscheinlichkeit nicht mehr um ein Bankgeschäft gehandelt habe, hieß es weiter.
Bereits vorher einen Darlehensverkauf ausschließen
In der „Ärztezeitung" wird allen Kreditnehmern, die für ihr Darlehen auch weiterhin einen persönlichen Ansprechpartner in der Nähe benötigen, empfohlen, bereits bei der Kreditaufnahme einen Verkauf der Darlehensforderung durch die Bank auszuschließen. Steht eine solche Klausel im Darlehensvertrag, kann die Bank einen Darlehensverkauf nicht ohne Weiteres durchführen. Dies hilft vor allem Kreditnehmern, die in Zahlungsschwierigkeiten geraten, denn es ist in der Vergangenheit bereits vorgekommen, dass Nicht-Banken in solchen Fällen auf eine schnelle Zwangsversteigerung aus waren, um den eigenen Gewinn zu erhöhen.