KfW bietet Verbesserungen zur Förderung energetischer Sanierungen
18.01.2013 - KfW bietet Verbesserungen zur Förderung energetischer Sanierungen
Was verbessert sich im Detail?
Die Verbesserungen äußern sich bei der Zuschussvariante in deutlich erhöhten Investitionszuschüssen. So können bei Einzelmaßnahmen künftig 10%, statt wie bisher maximal 7,5% der Kosten als Zuschuss beantragt werden, wobei der Höchstbetrag bei 5.000 Euro pro Wohneinheit liegt. Wer mit einem gesamten Sanierungskonzept den KfW Effizienzhaus 70-Standard anstrebt und erreicht, erhält bei einem Maximalbetrag von 15.000 Euro pro Wohneinheit einen Investitionszuschuss von bis zu 20% (bisher 17,5%) der förderfähigen Kosten. Beim KfW- Effizienzhaus 55-Standard liegt der Zuschuss künftig sogar bei 25% (bisher 20%) der förderfähigen Kosten, wobei maximal 18.750 Euro beantragt werden können.
Ferner gibt es auch Anhebungen der Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante, die aktuell nur Zinskosten von 1,00% p.a. mit sich bringt. So steigt der Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 70-Standard von bisher 10% auf 12,5% des Zusagebetrags (maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit) und beim KFW-Effizienzhaus 55-Standard von 12,5% auf 17,5% des Zusagebetrags (maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit).
Neues Heizungs-Förderungsprogramm ab März 2013
Zusätzlich führt die KfW ab März 2013 ein neues Heizungsanlagen-Förderungsprogramm ein. Auf diese Weise können zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden, die sich mit anderen Förderungsprogrammen kombinieren lassen.
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