KfW bietet Verbesserungen zur Förderung energetischer Sanierungen
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Donnerstag, den 26. Dezember 2024

KfW bietet Verbesserungen zur Förderung energetischer Sanierungen

18.01.2013 - KfW bietet Verbesserungen zur Förderung energetischer Sanierungen

Wer energetische Sanierungen an seinem Wohneigentum durchführen möchte, kann dafür zusätzlich Förderungen von der KfW erhalten, die das ganze Vorhaben deutlich günstiger gestalten. In einer Pressemitteilung hat die KfW nun einige Verbesserungen aufgezeigt, die in diesem Jahr für Sanierer zur Verfügung stehen. So würden ab sofort vom Bund 300 Millionen Euro pro Jahr zusätzlich zur Verfügung gestellt, um die Zuschuss-Förderung zu verbessern. Laut Aussage von Dr. Axel Nawrath, Vorstandsmitglied der KfW Bankengruppe, entfallen rund 40% des Energieverbrauchs hierzulande auf Gebäude. Mit der zusätzlichen Förderung soll deshalb ein maßgeblicher Beitrag zur Energiewende geleistet werden, hieß es weiter.

Was verbessert sich im Detail?

Die Verbesserungen äußern sich bei der Zuschussvariante in deutlich erhöhten Investitionszuschüssen. So können bei Einzelmaßnahmen künftig 10%, statt wie bisher maximal 7,5% der Kosten als Zuschuss beantragt werden, wobei der Höchstbetrag bei 5.000 Euro pro Wohneinheit liegt. Wer mit einem gesamten Sanierungskonzept den KfW Effizienzhaus 70-Standard anstrebt und erreicht, erhält bei einem Maximalbetrag von 15.000 Euro pro Wohneinheit einen Investitionszuschuss von bis zu 20% (bisher 17,5%) der förderfähigen Kosten. Beim KfW- Effizienzhaus 55-Standard liegt der Zuschuss künftig sogar bei 25% (bisher 20%) der förderfähigen Kosten, wobei maximal 18.750 Euro beantragt werden können.

Ferner gibt es auch Anhebungen der Tilgungszuschüsse in der Kreditvariante, die aktuell nur Zinskosten von 1,00% p.a. mit sich bringt. So steigt der Tilgungszuschuss beim KfW-Effizienzhaus 70-Standard von bisher 10% auf 12,5% des Zusagebetrags (maximal 9.375 Euro pro Wohneinheit) und beim KFW-Effizienzhaus 55-Standard von 12,5% auf 17,5% des Zusagebetrags (maximal 13.125 Euro pro Wohneinheit).

Neues Heizungs-Förderungsprogramm ab März 2013

Zusätzlich führt die KfW ab März 2013 ein neues Heizungsanlagen-Förderungsprogramm ein. Auf diese Weise können zinsgünstige Kredite von bis zu 50.000 Euro pro Wohneinheit in Anspruch genommen werden, die sich mit anderen Förderungsprogrammen kombinieren lassen.

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