Bei Restschuldversicherungen für Baudarlehen genau hinschauen
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Dienstag, den 03. Dezember 2024

Bei Restschuldversicherungen für Baudarlehen genau hinschauen

22.03.2012 - Bei Restschuldversicherungen für Baudarlehen genau hinschauen

Beim Abschluss einer Baufinanzierung besteht heute die Möglichkeit, die Hinterbliebenen über eine Restschuldversicherung im Todesfall abzusichern. Eine solche Police zahlt beim Tod des Versicherungsnehmers also einen Teil oder sogar die komplette Restschuld, so dass die Schulden getilgt werden können. Die Stiftung Warentest hat für die April-Ausgabe der Zeitschrift Finanztest einen Test von insgesamt 42 Angeboten bei 22 Versicherungen vorgenommen, wie auf „test.de“ berichtet wird. Demnach sind die Kostenunterschiede bei den einzelnen Anbietern sehr groß, denn im Modellfall (35jähriger Mann, 100.000 Kreditsumme, 20 Jahre Laufzeit) lagen die Prämien je nach Anbieter zwischen 800 und 1.700 Euro.
Tarife mit kompletter Restschulderstattung sind die bessere Lösung
Laut dem Bericht auf „test.de“ sind vor allem die Tarife interessant, die während der Laufzeit mindestens die komplette Restschuld abdecken. Bei Teildeckung bliebe immer noch eine nicht unerhebliche Versorgungslücke. Die günstigsten Versicherer berechneten im Test knapp 1% der Versicherungssumme, wohingegen die teuersten Anbieter eine fast doppelt so hohe Prämie veranschlagten, hieß es weiter.
Versicherungen gegen Arbeitslosigkeit eher uninteressant
Der Test erstreckte sich auch auf Restschuldversicherungen, die im Falle von Arbeitslosigkeit die Restschuld abdecken. In dem Bericht wird allerdings erklärt, dass diese Versicherungen oftmals zu teuer sind. Darüber hinaus gebe es nicht selten entsprechende Wartezeiten oder die Rückzahlung sei auf einen zeitlichen Rahmen beschränkt. Auf diese Weise müsse dann trotzdem ein Teil der Restschuld selbst abgedeckt werden. Wer seine Hinterbliebenen in Bezug auf die eigene Baufinanzierung jedoch im Todesfall absichern möchte, findet durchaus interessante Lösungen.

Bild © h_lunke - Fotolia.com

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