Lexikon
Steuermodelle
Mit der Bezeichnung Steuermodelle werden Anlagen in Immobilien bezeichnet, bei denen man steuerliche Vorteile erhält. Beispielsweise kann man als Vermieter einer Immobilie die Zinsen für einen Kredit als Werbungskosten absetzen, wenn dieses Darlehen zur Immobilienfinanzierung genutzt wird. Zudem können weitere Ausgaben von den Einnahmen durch die Vermietung abgezogen werden, unter anderen die Abschreibungen oder die Kosten für die Bewirtschaftung der Immobilie. Bei der Abschreibung kann man über 50 Jahre lang jährlich zwei Prozent der Anschaffungs- oder auch der Herstellungskosten abschreiben. Zu beachten ist dabei, dass die Abschreibung aber nur für die Immobilie angesetzt werden kann und nicht für die Kosten des Grundstücks. Noch günstigere Abschreibungskonditionen erhält man wiederum beispielsweise, wenn man eine Immobilie erwirbt, die unter Denkmalschutz steht. Ebenfalls wichtig beim Thema Immobilie als Steuermodell ist zudem, dass man die Immobilie wenigstens zehn Jahre besitzt. Bei einer Zeitspanne zwischen Kauf und Verkauf, die nicht mindestens die erwähnten zehn Jahre erreicht, muss man beim Verkauf eine Spekulationssteuer entrichten, deren Höhe sich an der jeweiligen Einkommenssteuer orientiert. Die Spekulationssteuer lässt sich in solchen Fällen nur vermeiden, wenn man die betreffende Immobilie länger als drei Jahre selbst bewohnt hat.
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