Lexikon
Steuerliche Förderung des Wohnungsbaus
Die Arten der steuerlichen Förderung des Wohnungsbaus sind vielfältig. Beispielsweise erfolgt sie durch die Möglichkeit von Abschreibungen. Diese sind möglich, wenn die betreffende Immobilie vermietet wird. Nutzen kann man beispielsweise eine lineare Abschreibung für den Kaufpreis der Immobilie. Eine Abschreibung für den Grund und Boden auf dem sich die Immobilie befindet ist nicht möglich. Für Immobilien, die nach 1925 gebaut wurden, sieht die lineare Abschreibung einen jährlichen Betrag von 2 Prozent vor, wobei der Abschreibungszeitraum bei 50 Jahren liegt. Eine degressive Abschreibung wird nur akzeptiert, wenn die Immobilie im Jahr der Erstellung gekauft oder selbst errichtet wurde. Die degressive Abschreibung hat eine Länge von 50 Jahren, wobei in den ersten 10 Jahren jeweils 4 Prozent und in den folgenden 8 Jahren 2,5 Prozent pro Jahr abgeschrieben werden können. Über einen Zeitraum von 32 Jahren lassen sich dann jährlich noch 1,25 Prozent absetzen. Außerdem können Vermieter verschiedene Ausgaben steuermindernd innerhalb der Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung angeben. Beispielsweise sind die Kosten für die Baufinanzierung von den Einnahmen abziehbar. Allerdings ist dies nur für die Darlehenszinsen möglich und nicht für den Tilgungsanteil der Raten für den Kredit. Zusätzlich werden auch Handwerkerrechnungen bis zu einer bestimmten Höchstgrenze steuerlich anerkannt.
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