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Schuldzinsenabzug
Unter der Bezeichnung Schuldzinsenabzug versteht man den Abzug von Zinskosten für einen Kredit vom Gewinn einer Firma oder beim Einkommen einer Privatperson in der Steuererklärung, wenn der Kredit im Zusammenhang von Einnahmen und Ausgaben im Bereich Vermietung oder Verpachtung von Immobilien steht. Die Schuldzinsen werden dann als Werbungskosten angesehen und können die zu tragende Steuerlast der betreffenden Person oder des Unternehmens verringern.
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