Lexikon
Notarielle Beurkundung
Eine notarielle Beurkundung ist in Deutschland bei besonders risikobehafteten oder auch juristisch schwierigen Geschäften durch den Gesetzgeber vorgeschrieben. Wie der Name verrät, wird die Beurkundung durch einen Notar vorgenommen. Der Sinn einer notariellen Beurkundung ist, dass dadurch eine Beratung für die Beteiligten über die Risiken des jeweiligen Geschäfts durch den Notar gewährleistet werden soll. Im Beurkundungsgesetz ist der Ablauf der Beurkundung sehr detailliert vorgegeben. So müssen die beteiligten Geschäftspartner in einer Verhandlung vor dem Notar ihren zu beurkundenden Willen erklären. Nach der Belehrung durch den Notar wird dieser niedergeschrieben, nochmals vorgelesen und danach genehmigt. Zum Schluss wird die Niederschrift von beiden Parteien und durch den Notar unterschrieben. Neben der Funktion des Beratens hat der Notar bei der Beurkundung noch die Aufgabe, dass er die vereinbarten Regelungen eindeutig und somit auch beweiskräftig formuliert. Man spricht in diesem Zusammenhang von der Beweisfunktion. Das originale Dokument der Urkunde bleibt beim Notar, der es in einer Urkundenrolle aufbewahrt. Die beteiligten Parteien erhalten stattdessen beispielsweise beglaubigte Abschriften.
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