Nichtabnahmeentschädigung
Sie sind hier: immobilienfinanzierung.com > Lexikon
Donnerstag, den 21. November 2024

Lexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Nichtabnahmeentschädigung

Eine Nichtabnahmeentschädigung wird bei der Nichtinanspruchnahme eines Kredits fällig. Hierdurch wird der Schaden für den Kreditgeber, beispielsweise eine Bank, ausgeglichen, der sich durch das Vorhalten der Kreditsumme ergibt. Die Bank kann die Zahlung der Nichtabnahmeentschädigung verlangen, da ihr durch das Bereitstellen des Kreditbetrags bereits Kosten entstanden sind. Hierzu gehören unteren die Kosten für die Bearbeitung des Darlehensantrags oder die Aufwendungen, um die Kreditsumme zur Verfügung stellen zu können. Oftmals wird die Höhe der Nichtabnahmeentschädigung pauschal berechnet, beispielsweise werden zwei Prozent der Kreditsumme als Betrag für die Entschädigung angesetzt.

zum Lexikon

Anzeigen