Lexikon
Mitschuldner
Der Mitschuldner wird oftmals auch als Mitantragsteller bezeichnet. Es handelt sich dabei um eine Person, die ein Darlehen mit beantragt. Dies kommt sehr häufig bei Eheleuten vor, die zusammen ein Immobiliendarlehen aufnehmen. Für die Bank hat dies den Vorteil, dass zwei Personen zur Bedienung des Kredits verpflichtet werden können und dadurch das Risiko für den Geldgeber verringert wird. Fällt der Hauptantragsteller aus und kommt seinen finanziellen Verpflichtungen nicht mehr pünktlich nach, kann sich die Bank an den Mitschuldner wenden. Hierbei ist zu beachten, dass der Mitschuldner ebenfalls selbstschuldnerisch haftet. Aus diesem Grund ist er zur sofortigen Übernahme der fälligen Zahlungen verpflichtet. Einige Banken vergeben mitunter sehr hohe Immobiliendarlehen nur, wenn zur Haftung ein Hauptantragsteller und ein Mitschuldner zur Verfügung stehen.
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