Lexikon
Gesamtschuldner
Oftmals wird eine Immobilienfinanzierung nicht nur von einer Person getragen. Stattdessen wird das Darlehen von mehreren Personen, beispielsweise einem Ehepaar, aufgenommen. Hierbei werden die entsprechenden Personen als Gesamtschuldner von der Bank bewertet. Für den Kreditgeber sind mehrere Schuldner von Vorteil, da sie eine höhere Sicherheit bieten. So kann die Forderung der Bank gegen jede der Personen gestellt werden. Allerdings darf die Bank die finanziellen Forderungen natürlich nur einmalig zur Geltung bringen. In der Praxis wird die Bank bei Zahlungsverzug immer an den Schuldner beginnend herantreten, der im Vergleich zum anderen oder den anderen Gesamtschuldnern als zahlungskräftiger angesehen wird. Wurde wiederum ein Hauptantragsteller und ein Mitschuldner im Darlehensvertrag vermerkt, so sieht die Reihenfolge hierbei vor, dass die Forderungen immer zuerst an den Hauptantragsteller gehen. Doch auch hier haftet der Mitschuldner selbstschuldnerisch, weshalb er bei Zahlungsausfall der anderen Person zur Übernahme der fälligen finanziellen Zahlungen verpflichtet ist.
zum Lexikon |