Lexikon
Einliegerwohnung
Bei der Einliegerwohnung handelt es sich um eine zusätzliche Wohnung in einem Eigenheim. Die Einliegerwohnung ist gegenüber der Hauptwohnung von untergeordneter Bedeutung. Hierbei muss die Einliegerwohnung laut den geltenden Baugesetzen nicht zwingend von der Hauptwohnung abgeschlossen sein. Sie muss aber selbstständig vermietbar sein. Ist die Einliegerwohnung von der Hauptwohnung abgeschlossen, verfügt zudem über sanitäre Anlagen und eine feste Kochmöglichkeit, wird das Gebäude in steuerlicher Hinsicht als Zweifamilienhaus bewertet. Zum Tragen kommt hierbei der § 75 des Bewertungsgesetzes. Für Mietverhältnisse in einer Einliegerwohnung werden zum Teil spezielle gesetzliche Regelungen angewendet, beispielsweise bezogen auf den Kündigungsschutz. Der Name der Einliegerwohnung leitet sich übrigens von der ursprünglichen Nutzung ab. So wurden diese Wohnungen früher vor allem auf Bauernhöfen geschaffen, damit die Landarbeiter, die auch als Einlieger bezeichnet wurden, eine eigene Wohnstätte hatten. Außerdem war es nach dem zweiten Weltkrieg vorgeschrieben, dass neue Einfamilienhäuser eine Einliegerwohnung besitzen mussten, da man so den damals herrschenden Wohnungsmangel zusätzlich bekämpfen wollte.
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