Lexikon
Einheitswert
Mit dem Einheitswert bezeichnet man einen Wert, welcher für unterschiedliche Steuerarten gleichmäßig als Besteuerungsgrundlage genommen wird. Beispielsweise dient der Einheitswert für die Festlegung der Grundsteuer. Festgestellt werden Einheitswerte nach § 19 Abs.1 des Bewertungsgesetz (BewG). für inländischen Grundbesitz, beispielsweise Grundstücke oder land- und forstwirtschaftliche Vermögen. Bei der Grundsteuer wird aus dem Einheitswert durch die Anwendung einer Grundsteuermesszahl der Grundsteuermessbetrag berechnet. Für die Ermittlung des Einheitswertes bei Grundvermögen unterscheidet man zwischen bebauten und nicht bebauten Grundstücken. Zudem gibt es zusätzlich Unterschiede hinsichtlich der Festsetzung des Einheitswertes bei bebauten Grundstücken. Hierbei ist die Grundstücksart für die jeweilige Berechnung des Einheitswertes zu beachten.
zum Lexikon |