Damnum
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Mittwoch, den 15. Mai 2024

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Damnum

Unter dem Begriff Damnum, der oftmals bei Immobiliendarlehen vorkommt und beim Abschluss des Kredits vertraglich vereinbart wird, versteht man die Differenz zwischen der Höhe der ausgezahlten Kreditsumme und dem Betrag der Summe, die man zurückzahlen muss. Angegeben wird die Differenz in Prozenten der Nominalsumme des Kredits. Dabei kann man verschiedene Arten von einem Damnum unterscheiden. Handelt es sich um einen Aufschlag, spricht man von einen Agio. Bei der Form von einem Abschlag, lautet der Begriff Disagio. Das Damnum ist also der Oberbegriff für die beiden genannten Auf- und Abschläge bei einem Immobiliendarlehen. Der Aufschlag bedeutet hierbei, dass die Kreditsumme um den Prozentwert des Agios erhöht ausgezahlt wird. Wobei ein Disagio von beispielsweise fünf Prozent, zu einer Verringerung der ausgezahlten Summe um diesen Betrag führt. Zu beachten ist beim Disagio, dass hierbei der Zins und die Tilgung des Darlehens trotzdem auf die Nominalsumme bezogen sind. Steuerlich wichtig ist noch, dass das Disagio bei Immobilienkrediten, die für die Finanzierung von vermieteten Immobilien verwendet werden, als Werbungskosten bei den Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von der Steuer abgesetzt werden kann. Allerdings gilt hierbei, dass die Höhe des absetzbaren Damnums von gesetzlicher Seite begrenzt ist. Details über die genaue Ausgestaltung dieser Vorgaben findet man im aktuellen Bauherrenerlass.

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