Beleihungswert
Sie sind hier: immobilienfinanzierung.com > Lexikon
Donnerstag, den 21. November 2024

Lexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Beleihungswert

Der Beleihungswert einer Immobilie ergibt sich aus dem Verkehrswert, also dem aktuellen Markwert, und einem Risikoabschlag. Der Abschlag, der auch als Sicherheitsabschlag bezeichnet wird, beruht auf der Befürchtung, dass ein heutiger Marktwert in der Zukunft eventuell nicht mehr erzielt werden kann. Der Kreditgeber versucht also durch den Beleihungswert eine Summe festzulegen, mit der man langfristig den Wert einer Immobilie bemisst. Denn der Beleihungswert spielt oftmals bei Vergabe einer Immobilienfinanzierung eine wichtige Rolle, da er als Sicherheit für den Kredit eingesetzt wird. Da solche Finanzierungen wiederum eine lange Laufzeit haben, soll der Beleihungswert rund 30 Jahre lang Bestand haben. Aus diesem Grund ist der Beleihungswert fast immer niedriger als der Verkehrswert. In der Praxis sind beim Beleihungswert Abschläge von 10 bis 20 Prozent üblich. Natürlich fallen die Abschläge von Bank zu Bank unterschiedlich aus, da die Finanzinstitute den Wert einer Immobilie individuell bestimmen. Ein grundsätzlicher Faktor aber bei der Berechnung des Beleihungswertes ist beispielsweise das Alter einer Immobilie.

zum Lexikon

Anzeigen