Lexikon
Beleihungsvertrag
Ein Beleihungsvertrag wird zwischen dem jeweiligen Gläubiger und dem Kreditnehmer geschlossen. Zum Inhalt hat er die Regelungen über die Gewährung und die Rückzahlung eines Darlehens, weshalb der Beleihungsvertrag in der Praxis oft auch als Darlehensvertrag bezeichnet wird. Benannt werden in dem Vertrag unter anderen die Höhe des Kredits und der Zinssatz. Auch der Verwendungszweck und die Nebenkosten des Darlehens, beispielsweise die Bearbeitungsgebühr, werden in dem Vertrag aufgeführt. Seinen Namen trägt der Beleihungsvertrag aufgrund dessen, dass er oftmals zur Immobilienfinanzierung verwendet wird und hierbei in der Regel die betreffende Immobilie als Sicherheit dient. Sie stellt somit das Beleihungsobjekt dar. Nur durch das Stellen dieser Sicherheit erhält der Kreditnehmer die jeweiligen Konditionen von Seiten des Kreditgebers. Die Sicherheit wird durch eine Grundschuld oder eine Hypothek auf die Immobilie erreicht. Bei einer Eintragung im Grundbuch hat der Kreditgeber bei ausbleibender Schuldenrückzahlung das Recht zu einer sofortigen Zwangsvollstreckung der Immobilie. Der Beleihungsvertrag kommt zudem auch in anderen Bereichen des Kreditwesens vor, beispielsweise bei einer Autofinanzierung. Hierbei wird dann der Kfz-Brief von der Bank als Sicherheit einbehalten.
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