Lexikon
Bauträger
Unter dem Begriff des Bauträgers versteht man ein Unternehmen, welches als Hauptteil der Geschäftausrichtung die Erstellung von Wohn- oder Gewerbeimmobilien auf jeweils eigenem Grund und Boden betreibt. Der Verkauf der Immobilien und des Grundstücks erfolgt somit erst nach oder auch während des Baus der Gebäude. Da beim Verkauf durch den Bauträger auch Grundeigentum übertragen wird, muss der jeweilige Verkaufsvertrag notariell beurkundet werden. Die jeweiligen Immobilien, die der Bauträger errichtet, werden mit eigenen oder fremden Mitteln, jedoch immer auf eigenes Risiko, finanziert. Der Bauträger benötigt für seine Tätigkeit als gewerbsmäßiger Bauherr eine spezielle Genehmigung anhand der Gewerbeordnung. Zudem unterliegt er den Vorschriften aus der Makler- und Bauträgerverordnung, deren Einhaltung auch einmal jährlich überprüft wird. Dabei wird unter anderem darauf geachtet, dass die von Käufern zur Verfügung gestellten finanziellen Mittel zweckgebunden verwendet wurden.
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