Lexikon
Bauordnung
Ein wichtiger Bestandteil des öffentlichen Baurechts in Deutschland ist die Bauordnung des jeweiligen Bundeslandes, kurz auch als BauO bezeichnet. Die Bauordnung ist der Hauptbestandteil des Bauordnungsrechts und beinhaltet die Regelungen, die man bei einem Bauvorhaben zu beachten hat. Nicht ausgeführt werden in der Bauordnung die Bestimmungen, die vorgeben, auf welchen Grundstücken oder in welcher Art und Weise man bauen kann. Diese Regelungen findet man stattdessen im Bauplanungsrecht. In der Bauordnung lassen sich aber trotzdem zahlreiche Anforderungen für das jeweilige Grundstück und seine Bebauung vorfinden. Beispielsweise beziehen sich die Anforderungen der Bauordnung auf Themen wie die Erschließung, den Nachbarschutz und die Sicherheit der Baustelle beziehungsweise des geplanten Gebäudes. Auch der Ablauf des Baugenehmigungsverfahrens und die Organisation der Bauaufsichtsbehörden sind in der Bauordnung geregelt. Mittels der Musterbauordnung sollen die Landesbauordnungen in Deutschland vereinheitlicht werden, damit sich die Anforderungen nicht zu stark von Bundesland zu Bundesland unterscheiden. Durch die Bauministerkonferenz (ARGEBAU), in der sämtliche Bundesländer vertreten sind, wird die Musterbauordnung regelmäßig aktualisiert. Aufgrund dessen, dass alle Länderbauordnungen auf der Musterbauordnung basieren, unterscheiden sich die Anforderungen nicht mehr wesentlich.
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