Abschreibung degressiv
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Freitag, den 29. März 2024

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Abschreibung degressiv

Unter der Abschreibung auf vermietete Immobilien versteht man die Wertminderung, die jährlich zu einem bestimmten Prozentsatz steuerlich geltend gemacht werden konnte. Bei der Abschreibung degressiv nehmen die Abschreibungsbeträge jährlich ab, während sie bei der linearen Variante der Abschreibung gleich bleiben. Anwendbar war sie bis zum Jahr 2005 auf Gebäude oder Wohnungen, die man entweder gekauft oder gebaut hat. Hierbei waren die Herstellungs- oder Anschaffungskosten für die Immobilie abschreibbar. Die degressive Abschreibung konnte dabei über einen Zeitraum von 50 Jahren vorgenommen werden. Während sie in den ersten Jahren noch recht hoch ausfiel, nahm sie mit fortlaufender Zeitdauer ab. In den ersten 10 Jahren ließen sich jährlich 4 Prozent der Herstellungs- oder Anschaffungskosten absetzen. In den folgenden acht Jahren waren wiederum Abschreibungen in Höhe von 2,5 Prozent jährlich möglich. Danach konnte man in den restlichen 32 Jahren 1,25 Prozent der Kosten von der Steuer absetzen. Zu beachten war aber, dass die degressive Abschreibung für Immobilien nur für die Gebäude galt und nicht für den jeweilig dazugehörigen Boden. Seit dem 2005 beschlossenen Gesetz „zum Einstieg in ein steuerliches Sofortprogramm“ kann die degressive Abschreibung für Neubauten aber wie erwähnt nicht mehr genutzt werden.

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