Abnahmeverpflichtung
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Donnerstag, den 21. November 2024

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Abnahmeverpflichtung

Die Abnahmeverpflichtung beinhaltet die Verpflichtung von Seiten des Darlehensnehmers sich ein Darlehen innerhalb einer zuvor vereinbarten Zeitperiode auszahlen zu lassen. Die jeweilige Zeitspanne, in der das Darlehen ausgezahlt wird, nennt man auch Abnahmefrist.

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