Programm Altersgerecht Umbauen fällt Ende 2011 weg
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Freitag, den 29. März 2024

31.10.2011
Programm Altersgerecht Umbauen fällt Ende 2011 weg
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Etatkürzungen stehen nicht nur in den europäischen Staaten mit überbordenden Schulden auf dem Tagesplan, auch die deutsche Bundesregierung hat im Haushaltsplan für 2012 an verschiedenen Stellen wieder den Rotstift angesetzt. Von den Streichungen betroffen ist dabei leider auch das KfW-Förderprogramm Altersgerecht Umbauen. Warum ausgerechnet dieses, mit 100 Millionen Euro an Etat vergleichsweise kleine, aber umso sinnvollere Förderinstrument, zum Ende des Jahres auslaufen soll, ist unverständlich. Wird doch der Bedarf an altersgerechten Wohnungen allerorts als hoch angesehen. Angesichts der fortschreitenden Alterung der Gesellschaft erscheint die Kürzungsmaßnahme noch weniger durchdacht. Wer noch von der Förderung profitieren will, muss sich beeilen, da der Antrag bis zum Stichtag 16.12.2011 bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) einzureichen ist.
 
Kritik von allen Seiten
 
Ob Verbraucherschutzvereinigungen oder das Handwerk, die Kürzung des Förderprogramms wird von vielen gesellschaftlichen Institutionen kritisch aufgenommen. Dass die Gesellschaft in Deutschland durch den demografischen Wandel vor enormen Herausforderungen steht, ist allgemein bekannt. Hierzu gehört auch, dass die Wohnungen der Menschen auf die Bedürfnisse im Alter angepasst werden müssen. So lässt sich beispielsweise eine Unterbringung im Pflegeheim, die neben der oftmals privaten Tragik zusätzlich mit höheren Kosten für die Gesellschaft und somit für die Staatskasse verbunden ist, länger oder sogar ganz vermeiden. Zudem erhöht das höhere Maß an Komfort ohne Frage die Lebensqualität der betroffenen Menschen im Alltag und führt zu einem längeren, selbstbestimmten Leben.
 
Ein statistisches Beispiel unter vielen für die kommende Veränderung der Altersstruktur ist die Entwicklung des Bundeslandes Rheinland-Pfalz. So wies die Verbraucherzentrale des Bundeslandes vor kurzem darauf hin, dass aktuell rund eine Million Menschen in Rheinland-Pfalz über 60 Jahre alt sind und dass sich deren Anteil bis zum Jahr 2035 auf über 1,37 Millionen steigern wird. Eine Entwicklung, die stellvertretend für die gesamte Bundesrepublik angesehen werden muss.

 
Wie hoch der Bedarf an barrierefreien oder barrierearmen Wohnungen wiederum bundesweit ist, verdeutlicht, dass aktuell nur rund 5 Prozent (250 000 Wohneinheiten) aller Wohnungen dieses Kriterium erfüllen. Gleichzeitig wird laut Schätzung des Deutschen Verbandes für Wohnungswesen, Städtebau und Raumordnung e.V. der zukünftige Bedarf bis zum Jahr 2020 auf etwa 3 Millionen Wohnungen ansteigen. Eine Einschätzung, die auf einem aktuellen Gutachten des Bundesministeriums für Verkehr, Bau und Stadtentwicklung (BMVBS) basiert. Dasselbe Ministerium, das im Jahr 2009 das Programm Altersgerecht Umbauen aufgelegt hat.
 
Wie sieht – leider sah - die Förderung bei Altersgerecht Umbauen aus?
 
Bisher gewährt die KfW aufgrund der beschriebenen Altersentwicklung Fördermittel für Baumaßnahmen, die im Zusammenhang mit der altersgerechten Umgestaltung der eigenen vier Wände erfolgen. Hierbei sind zwei Instrumente zu unterscheiden:
 
• zinsgünstige Kredite bis zu einer Höhe von 50 000 Euro pro Wohneinheit und mit Laufzeiten von bis zu 30 Jahren
 
• finanzielle Zuschüsse von maximal 2500 Euro
 
Beim Förderinstrument des Zuschusses muss man beachten, dass diese nur ausgezahlt werden, wenn eine Mindesthöhe hinsichtlich der Bauinvestition erreicht wird. Die Summe hierfür liegt bei wenigstens 6000 Euro.
 
Welche Baumaßnahmen sind förderungswürdig?
 
Um in der eigenen Wohnung oder dem eigenen Haus mehr Barrierefreiheit zu erreichen, sind vielfältige Maßnahmen sinnvoll. Entsprechend groß ist auch die Palette an förderungswürdigen Bauvorhaben bei der KfW. Beispielsweise wird der barrierefreie Umbau des Badezimmers oder das Anlegen einer Rampe bei Häusern zur Schaffung eines geeigneten Zugangs für Rollstuhlfahrer gefördert.
 
Hilfe in Bezug auf die unterschiedlichen Möglichkeiten der individuellen Anpassung der eigenen Wohnung, erhält man unter anderem bei speziellen Landesberatungsstellen. Dort stehen Architekten bereit, die anhand der persönlichen Vorstellungen und den Gegebenheiten vor Ort, Baupläne für mehr Barrierefreiheit entwickeln.
 
Doch um in den Genuss der Förderung zu kommen, darf man, wie bereits beschrieben, keine Zeit mehr verschenken. Die Anträge kann man über die eigene Hausbank stellen. Im Hinblick auf den erwähnten Stichtag 16.12.2011 sollte man dabei allerdings beachten, dass die Bearbeitung des Antrags durch die Hausbank auch noch einmal Zeit in Anspruch nimmt. Nur wenn der Antrag bis zum genannten Datum bei der KfW eingegangen ist, besteht die Chance auf Förderung. Die jeweilig angestrebten Baumaßnahmen sollten zudem innerhalb eines Jahres abgeschlossen werden. Weiterführende Informationen zum Programm Altersgerecht Umbauen finden Sie auch hier.

Badezimmer Foto unten rechts © toolklickit - Fotolia.com


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