Risikolebensversicherung
Sie sind hier: immobilienfinanzierung.com > Versicherungen > Risikolebensversicherung
Dienstag, den 19. März 2024

Risikolebensversicherung


Bei einer Risikolebensversicherung wird die Versicherungsleistung im Todesfalle des Versicherten an die Bezugsberechtigten, beispielsweise Familienangehörige, ausgezahlt. Alle sonstigen Risiken, wie beispielsweise Erkrankungen werden hierbei nicht als leistungsrelevant angesehen. In der Praxis finden Sie vor allem Risikolebensversicherungen vor, bei denen die Versicherungssumme während der Versicherungszeit gleich hoch bleibt.

Absicherung finanzieller Belastungen durch Risikolebensversicherung

Die Risikolebensversicherung bietet sich vor allem auch beim Kauf oder Bau einer Immobilie an. Denn hierdurch entstehen oftmals hohe finanzielle Verpflichtungen, die beim Todesfall des Kreditnehmers, speziell wenn es sich um den Familienernährer handelt, ansonsten von den Familienangehörigen nur schwer zu stemmen sind. Da die Risikolebensversicherung lediglich beim Todesfall gezahlt wird, sind die monatlichen Beiträge vergleichsweise gering. Mitunter wird sie auch von Kreditgebern als zwingende Sicherheitsvorgabe für die Gewährung eines Darlehens verlangt.

Risikolebensversicherung für mehrere Personen

Ein besonderer Fall der Risikolebensversicherung ist die Variante der „Risikolebensversicherung auf verbundene Leben“. Hierbei umfasst die Versicherung nicht nur eine Person, sondern gilt beispielsweise für Eheleute. Die Leistung wird aber auch bei diesem Modell nur einmal von Seiten der Versicherung gewährt.

Höhe des Beitrag hängt ab von...

Wie viel Sie für eine Risikolebensversicherung finanziell aufbringen müssen, ist vor allem von den folgenden Faktoren abhängig:

  • Alter bei Abschluss des Vertrags
  • Gesundheitszustand
  • Versicherungssumme
  • Laufzeit der Versicherung

Versicherungen müssen mittelfristig Unisex Tarife anbieten


Im März 2011 entschieden die Richter des Europäischen Gerichtshofes in Luxemburg, dass die bisherige Praxis der Versicherungen hinsichtlich unterschiedlicher Tarife aufgrund des Geschlechts nicht mit EU-Recht vereinbar ist. Deshalb müssen die Versicherungen nun bis zum 21.12.2012 so genannte Unisex Tarife anbieten. Hintergrund des gerichtlichen Urteils ist die Gleichbehandlungsrichtlinie der Europäischen Union, die keine Benachteiligung aufgrund des Geschlechts zulässt. Bisher mussten Frauen höhere Beiträge für eine Risikolebensversicherung bezahlen, da sie statistisch gesehen etwa 5 Jahre älter werden, verglichen mit Männern.

Option des Umwandlungsrechts

Beim Abschluss einer Risikolebensversicherung können Sie auch ein Umwandlungsrecht mit der Versicherung vereinbaren. Dieses ermöglicht Ihnen, dass Sie die Risikolebensversicherung innerhalb einer bestimmten Zeitspanne, beispielsweise 10 Jahre, in eine Kapital-Lebensversicherung umwandeln können.

Anzeigen