Bausparverträge können auf Familienmitglieder übertragen werden
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Donnerstag, den 28. März 2024

Bausparverträge können auf Familienmitglieder übertragen werden

03.06.2011 - Bausparverträge können auf Familienmitglieder übertragen werden

Wer heute einen Bausparvertrag abschließt, möchte damit im Regelfall zukünftig günstige Konditionen für ein Bauspardarlehen in Anspruch nehmen, um den Traum von den eigenen 4 Wänden wahrmachen zu können. Doch eigene Pläne können sich mit den Jahren verändern, so dass man den Bausparvertrag vielleicht gar nicht mehr benötigt, wenn er tatsächlich zuteilungsreif ist. Dies ist jedoch nicht unbedingt schlimm, denn Bausparverträge lassen sich unter Umständen auf andere Menschen übertragen, wie auf „n-tv.de“ berichtet wird. Der Bundesverband deutscher Banken macht in dem Artikel nämlich darauf aufmerksam, dass viele Bausparkassen einer Übertragung auf direkte Familienangehörige wie Ehepartner, Kinder oder Geschwister zustimmen würden.

Eine gute Bonität ist auch bei neuem Inhaber wichtig

Wird der Bausparvertrag letztlich also auf einen nahen Angehörigen übertragen, so muss der Nutzer des Baudarlehens natürlich eine entsprechende Bonität nachweisen können. Eine Weitergabe an Nichtangehörige wird von vielen Bausparkassen hingegen eher abgelehnt, hieß es weiter. „N-tv.de“ beruft sich zudem auf einen Bericht des Bundesverbandes deutscher Banken, der wiederum eine Statistik der Deutschen Bundesbank zitiert, nach der die Einlagen in Bausparverträgen 2010 eine Summe von insgesamt 131 Milliarden Euro betrugen. Ob die Beliebtheit dieser Finanzierungsform anhalten wird, muss die Zukunft erst noch zeigen.  

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