Taxkosten
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Freitag, den 29. März 2024

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Taxkosten

Die Taxkosten entstehen immer dann, wenn ein Gutachten zur Wertermittlung einer Immobilie oder eines Grundstücks in Auftrag gegeben wird. Dieses Gutachten wird auch als Taxe bezeichnet, wodurch sich wiederum der Begriff der Taxkosten ableitet. Das Gutachten zur Wertermittlung ist für den Kreditgeber sehr wichtig, da es eine Aussage über den Wert der gestellten Sicherheiten bei einer Kreditfinanzierung zulässt. Die Taxe wird von einem unabhängigen Gutachter, beispielsweise einem Diplom-Ingenieur, erstellt und berücksichtigt werden unter anderen Mieteinnahmen durch die Immobilie oder auch die Lage. Die Banken haben bis vor kurzem die Taxkosten, oftmals auch als Schätzgebühren bezeichnet, an die Kunden weitergegeben. Diese Vorgehensweise wurde aber mittlerweile von verschiedenen Gerichtsurteilen als unzulässig eingeschätzt. Die entsprechenden Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen der Banken sind somit anfechtbar. Die Begründung der Gerichte sieht vor, dass die Schätzung des Werts einer Immobilie oder eines Grundstücks im Interesse der Banken und deren Sicherheit liegt, wodurch sie auch die Taxkosten zu tragen haben. Zuvor haben die Banken die Taxkosten oftmals mit einer pauschalen Höhe, in der Regel zwischen 200 und 400 Euro, erhoben oder den Betrag prozentual veranschlagt. Bei der letztgenannten Variante wurden im Durchschnitt Taxkosten zwischen 0,2 und 0,5 Prozent der Darlehenssumme berechnet.

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