Selbstschuldnerische Bürgschaft
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Freitag, den 26. April 2024

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Selbstschuldnerische Bürgschaft

Die Selbstschuldnerische Bürgschaft unterscheidet sich zu einer einfachen Bürgschaft dahingehend, dass diese Form der Bürgschaft schneller fällig werden kann, da der Bürge bei einem Zahlungsverzug rechtlich so behandelt wird, wie der eigentliche Schuldner. Dies ist dadurch möglich, dass bei einer Selbstschuldnerischen Bürgschaft der Bürge auf die Einrede der Vorausklage verzichtet. Der Bürge kann somit die Zahlung nicht verweigern, bis alle finanziellen Mittel des Schuldners herangezogen wurden. Stattdessen kann sich der Gläubiger sofort an den Bürgen wenden, wenn die Zahlungen zu einem Darlehen ausbleiben. Die Selbstschuldnerische Bürgschaft hat aber ansonsten grundsätzlich den gleichen Hintergrund wie bei einer normalen Bürgschaft. So verpflichtet sich der Bürge bei einem Zahlungsausfall des Schuldners für die Bedienung der finanziellen Ansprüche des Gläubigers einzuspringen. Hierbei bürgt er mit seinem Privatvermögen.

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