Rücktritt vom Darlehensvertrag
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Donnerstag, den 28. März 2024

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Rücktritt vom Darlehensvertrag

Der Rücktritt vom Darlehensvertrag ist eine einseitige Erklärung des Darlehensgebers darüber, dass ein bereits geschlossener Kreditvertrag nicht gewährt wird. Damit es zu einem Rücktritt vom Darlehensvertrag kommt, müssen aber gewichtige Gründe vorliegen. Zudem darf das Darlehen noch nicht ausgezahlt worden sein. Ein wichtiger Grund, der beispielsweise zu einem Rücktritt führen kann ist, dass bestimmte Auszahlungsvoraussetzungen nicht erfüllt werden können und die Informationen hierüber bei Vertragsabschluss nicht vorlagen. Auch die Angabe falsche Informationen von Seiten des Kreditnehmers kann einen Rücktritt vom Darlehensvertrag von Seiten des ursprünglichen Kreditgebers rechtfertigen. Zudem kann der Kreditgeber die Zahlung einer Nichtabnahmeentschädigung beanspruchen. Als Kreditnehmer hat man aber immer auch ein Recht zum Rücktritt von einem Darlehensvertrag. Hierbei gilt aber, dass die dafür gesetzte Frist von zwei Wochen beim Widerruf eingehalten wird. Diese Frist beginnt bei Abschluss des Kreditvertrags beziehungsweise mit der Aushändigung der Widerrufsbelehrung. Eine Angabe von Gründen ist nicht notwendig.

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