Erschließungskosten
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Donnerstag, den 28. März 2024

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Erschließungskosten

Unter den Erschließungskosten versteht man alle Kosten, die beim Anschluss eines Grundstücks an die Kanalisation oder auch an die Wasser- und Energieversorgung entstehen. Dabei bezieht man sich auf die Wegstrecke zwischen dem Haus bis zum jeweiligen öffentlichen Netz. Außerdem enthalten die Erschließungskosten beispielsweise auch die jeweiligen Anteilskosten für den Straßenbau, den Gehweg und die Beleuchtung. Zudem entstehen Erschließungskosten für die Verbindung zum Telefonnetz. Bezüglich der Höhe der Erschließungskosten gilt, dass sich ein Grundstückseigentümer hieran mit bis zu 90 Prozent beteiligen muss. Bei einem Grundstückskauf unterscheidet man in der Praxis zwischen erschließungskostenfreien Grundstücken, bei denen der Beitrag bereits vom Vorbesitzer bezahlt wurde oder im Grundstückspreis enthalten ist, und Grundstücken mit noch zu zahlenden Erschließungskosten. Erschließungskosten, die innerhalb des Grundstücks anfallen, werden wiederum zu den Baukosten gezählt. Zu beachten ist, dass eine Baugenehmigung immer nur dann erteilt wird, wenn die Erschließung sichergestellt ist.

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