Bürgschaftsgebühr
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Freitag, den 29. März 2024

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Bürgschaftsgebühr

Die Bürgschaftsgebühr, auch Avalgebühr genannt, entsteht im Zusammenhang mit einem Avalkredit. Hierbei wird von Seiten der Bank eine Bürgschaft für den Kunden, hinsichtlich der Forderung von einer dritten Person, übernommen. Durch den Avalkredit wird somit ein Zahlungsversprechen durch die Bank abgegeben, dass für den Fall greift, dass der Kunde, die Forderung nicht leisten kann. Oftmals werden Avalkredite auch als Gewährleistungsbürgschaft in der Baubranche vergeben. Hierbei werden dann die Kosten für die Beseitigung von Baumängeln übernommen, die in der Gewährleistungsfrist auftreten und deren Kostenübernahme durch den Bauunternehmer nicht vorgenommen werden können. Für die Bereitstellung dieser Bürgschaft nimmt die Bank im Gegenzug eine Bürgschaftsgebühr, beispielsweise für den Verwaltungs- und Überprüfungsaufwand. Die Höhe der Gebühr richtet sich nach dem Darlehensrisiko. Oftmals beträgt sie rund 1 bis 3 Prozent der Darlehenssumme. Zu unterscheiden sind bei der Bürgschaftsgebühr die Formen der einmaligen oder der laufenden Bürgschaftsgebühr. Letztgenannte Gebühr ergibt sich, wenn die Bedingungen für die Bürgschaft nach einer bestimmten Zeitspanne erneut überprüft werden.

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