Arbeitgeberdarlehen
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Donnerstag, den 28. März 2024

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Arbeitgeberdarlehen

Das Arbeitgeberdarlehen ist eine freiwillige Sozialleistung eines Unternehmens. Gefördert werden soll dadurch die Bindung des Arbeitnehmers an die jeweilige Firma. Oftmals findet das Arbeitgeberdarlehen Verwendung für den Erwerb von Wohneigentum. Für den Kreditnehmer besitzt es dabei den Vorteil, dass die Zinskonditionen günstiger ausfallen, verglichen mit einem konventionellen Kredit bei Bankinstituten. Zu beachten ist aber, dass der Zinsvorteil eine gewisse Grenze zu den aktuellen marktüblichen Zinsen nicht überschreitet, denn dann wird der Vorteil als so genannter geldwerter Vorteil steuerlich bewertet und muss vom Arbeitnehmer versteuert werden, wenn die hierbei geltenden Freigrenzen übertroffen werden. Das Arbeitgeberdarlehen darf zudem nicht zum Kauf von Produkten des Unternehmens verwendet werden. Zudem muss der Arbeitgeber bei der Vergabe eines solchen Darlehens den Grundsatz der Gleichbehandlung beachten. Dies bedeutet, dass beispielsweise Teilzeitbeschäftigten dieselben Konditionen erhalten können, wie Arbeitnehmer, die in Vollzeit für das Unternehmen arbeiten. Sollte der Arbeitnehmer sein Arbeitsverhältnis während der Laufzeit des Kredits beenden, muss das Darlehen in der Regel unmittelbar zurückgezahlt werden. Die Zinseinnahmen des Unternehmens müssen vom Arbeitgeber immer als Betriebseinnahmen bilanziert werden.

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