Annahmeerklärung
Sie sind hier: immobilienfinanzierung.com > Lexikon
Freitag, den 29. März 2024

Lexikon

A - B - C - D - E - F - G - H - I - J - K - L - M - N - O - P - Q - R - S - T - U - V - W - X - Y - Z

Annahmeerklärung

Wenn eine Bank den Darlehensantrag bewilligt, dann erteilt sie darauf folgend eine Annahmeerklärung. Diese wird schriftlich verfasst und der Kunde erhält in ihr wichtige Angaben zum Kredit. Beispielsweise wird in der Annahmeerklärung aufgeführt, welcher Nominalbetrag und auch welcher Zinssatz für den Kredit gelten. In der Praxis enthält die Annahmeerklärung ferner den Hinweis über eventuell noch fehlende Unterlagen für die Kreditgewährung. Zudem wird darauf hingewiesen, dass man die vereinbarten Sicherheiten zu entrichten hat. Betrifft dies beispielhaft eine Grundschuld, die als Sicherheit gegeben wird, dann erhält man parallel auch die Unterlagen für den Notar.

zum Lexikon

Anzeigen