Objektverbrauch
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Freitag, den 29. März 2024

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Objektverbrauch

Die Bezeichnung Objektverbrauch wird heutzutage kaum noch verwendet, da sie im Zusammenhang mit der Eigenheimzulage stand, die für Neuanträge seit etlichen Jahren abgeschafft wurde. Die Eigenheimzulage war ein staatliches Förderinstrument, das die Schaffung von selbst genutztem Wohnraum unterstützen sollte. Die Bedeutung des Objektverbrauchs war hierbei, dass ein Antrag für die Eigenheimzulage nur einmal im Leben gestellt werden konnte. Hatte man also als Einzelperson die Eigenheimzulage beantragt, trat der so genannte Objektverbrauch ein. Es war allerdings möglich, dass man nicht ausgenutzte Förderjahre der Eigenheimzulage, die auf insgesamt acht Jahre ausgelegt war, auf ein späteres Immobilienobjekt übertragen konnte.

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